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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind
Grundlage und Bestandteil aller
Vertragsverhältnisse und damit im
Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte
zwischen der app-veranstaltungstechnik
gmbh und ihren Vertragspartnern, die
Sach- und Dienstleistungen von der
app-veranstaltungstechnik gmbh in
Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter
genannt). Etwaigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Mieters wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
§2 Angebot und Vertragsausschluss
1. Die Angebote von der
app-veranstaltungstechnik gmbh sind
grundsätzlich freibleibend und
unverbindlich. Die Auftragsbestätigung
durch die app-veranstaltungstechnik gmbh
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder der fernschriftlichen
Form (Telefax).
2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der
Abholung und endet mit der Rückgabe der
gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe
können während der Geschäftszeiten oder
nach Vereinbarung erfolgen. Ein
Tagesmietpreis bezieht sich in der Regel
auf einen Nutzungstag. Angebrochene Tage
werden als voller Tag berechnet. §3
Gewährleistung und Haftung
Die app-veranstaltungstechnik gmbh
verpflichtet sich, die Mietsache
funktionsfähig zu übergeben und für die
Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die
Übergabe erfolgt im Lager der
app-veranstaltungstechnik gmbh. Eine
Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der
Kosten. Die app-veranstaltungstechnik
gmbh ist zur Instandhaltung der
Mietsache während der Mietzeit
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
§4 Preise/Zahlungen
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich
bei der Übernahme bzw. vor Versand der
gemieteten Geräte von deren
Vollständigkeit und richtiger Funktion
zu überzeugen. Die Übernahme gilt als
Bestätigung des einwandfreien Zustandes
und der Vollständigkeit der Geräte.
2. Die Mietsache ist pfleglich zu
behandeln und darf ausschließlich von
fachkundigen Personen aufgestellt,
bedient und abgebaut werden. Der
vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen
berechtigt die app-veranstaltungstechnik
gmbh zur sofortigen und fristlosen
Kündigung des Mietvertrages.
3. Der Mieter hat für eine störungsfreie
Stromversorgung zur Nutzung der
Mietanlagen Sorge zu tragen. Für
Ausfälle und Schäden der Mietsachen
infolge von Stromausfall oder
Stromunterbrechungen oder Schwankungen
hat der Mieter einzustehen. Wird die
Mietsache unbrauchbar, ohne das der
Mieter den Mangel zu vertreten hat, so
ist der Mieter verpflichtet den Mangel
unverzüglich der
app-veranstaltungstechnik gmbh
anzuzeigen. Der Mieter sichert der
app-veranstaltungstechnik gmbh zu, die
Geräte in sauberem, einwandfreiem
Zustand und geordnet zurückzugeben. Der
Mieter haftet für Beschädigungen,
Verluste und ähnliches bis zur Höhe des
Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte,
defekte oder verloren gegangene
Glühlampen oder andere Teile,
einschließlich Kleinteilzubehör, hat der
Mieter den üblichen Marktpreis zu
erstatten.
4. Die vereinbarte Mietzeit ist
unbedingt einzuhalten; ist dies nicht
möglich, so ist die
app-veranstaltungstechnik gmbh hiervon
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für
jeden Tag, den der Rückgabetermin
überschritten wird, ist die volle pro
Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten.
Darüber hinaus ist der Mieter
verpflichtet, den der
app-veranstaltungstechnik gmbh
nachweisbar durch die Überschreitung des
Rückgabetermins entstandenen Schaden zu
ersetzen. §5
Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des
Mieters setzen voraus, dass der Mieter
die Vollständigkeit und
Funktionstüchtigkeit der Mietsache gem.
§4 Ziffer 1 überprüft hat und der Mangel
der Mietsache unverzüglich nach der
Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein
Mangel vor, so ist die
app-veranstaltungstechnik gmbh nach
eigener Wahl zum Austausch oder zur
Reparatur berechtigt. Ist die
app-veranstaltungstechnik gmbh zum
Austausch oder zu Reparatur nicht
rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter
nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine angemessene
Minderung des Mietpreises zu verlangen.
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters
im übrigen sind ausgeschlossen. §6
Schadensersatz
1. Der Haftungsausschluss gilt auch
für die Schadensersatzansprüche des
Mieters, so für Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter
Handlung. Der Haftungsausschluss gilt
für jegliche Art von Folgeschäden;
ausgenommen vom Haftungsausschluss sind
solche Ersatzansprüche, deren
Schadensursache auf einem grob
fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln
der app-veranstaltungstechnik gmbh
beruht und Schadensersatzansprüche wegen
Fehlens einer ausdrücklich, schriftlich
zugesicherten Eigenschaft. Soweit die
Haftung der app-veranstaltungstechnik
gmbh ausgeschlossen ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der
Angestellten der
app-veranstaltungstechnik gmbh
2. Bei der Vermietung von technisch
aufwendigen Geräten (wie z.B.
Farbwechsler, computergesteuerte
Leuchten usw.) ohne Fachpersonal von der
app-veranstaltungstechnik gmbh wird
grundsätzlich keine Haftung für die
ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem
Mieter obliegt in jedem Fall die
Darlegungs- und Beweislast für
Schadensgrund- und höhe.
3. Wird Material ohne Personal
angemietet, hat der Mieter für die
Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der
UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist
das Leihmaterial grundsätzlich nur
bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten
Unklarheiten oder Zweifel über den
bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen,
muss ein Sachkundiger befragt werden.
Ansonsten gelten alle unter §5 genannten
Haftungsbeschränkungen. §7
Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das
allgemein mit der jeweiligen Mietsache
verbundene Risiko ordnungsgemäß und
ausreichend zu versichern. Der Abschluss
der Versicherung ist der
app-veranstaltungstechnik gmbh auf
Verlangen nachzuweisen.
§8 Preise/Zahlungen
1. Preise und Zahlungsmodalitäten
werden für jeden Vorgang gesondert
vereinbart. Sollte dies nicht geschehen
sein, gelten die Preise der jeweils
gültigen Preisliste ohne Abzüge: Die
Zahlung erfolgt in solchen Fällen per
Vorauskasse. Die
app-veranstaltungstechnik gmbh behält
sich vor, die Preisliste jederzeit und
ohne Ankündigung zu verändern.
2. Wird ein bereits erhaltener Auftrag
innerhalb 30 Tagen vor
Installationsbeginn bzw. Abholung der
gemieteten Geräte storniert, ist eine
Abstandsgebühr in Höhe von 20% der
Vereinbarten Gebühren zu zahlen.
3. Wird ein bereits erteilter Auftrag
innerhalb von 10 Tagen vor
Installationsbeginn bzw. Abholung der
gemieteten Geräte storniert ist eine
Abstandsgebühr in Höhe von 50% der
vereinbarten Gebühren zu zahlen.
4. Wird ein bereits erteilter Auftrag
innerhalb von 3 Tagen vor
Installationsbeginn bzw. Abholung der
gemieteten Geräte storniert ist eine
Abstandsgebühr in Höhe von 80% der
vereinbarten Gebühren zu zahlen
5.Wird eine nachträgliche Zahlung
vereinbart, so gilt ein Zahlungsziel von
14 Tagen ab Rechnungsdatum, das
Zahlungsziel wird ausdrücklich in der
Rechnung datumsmäßig bestimmt.
6. Der Mieter kann nur dann Forderungen
aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht
geltend machen, wenn dies unstrittig
oder rechtskräftig festgestellt ist.
§9 Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zur
vollständigen Rechnungsbegleichung
Eigentum der app-veranstaltungstechnik
gmbh §10 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen
Belastungen, Inanspruchnahmen und
Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er
ist verpflichtet, den Vermieter unter
Überlassung aller notwendigen Unterlagen
unverzüglich zu benachrichtigen, wenn
während der Laufzeit des Mietvertrages
die vermieteten Geräte dennoch gepfändet
oder in irgendeiner anderen Weise von
Dritten in Anspruch genommen werden. Der
Mieter trägt die Kosten, die zur
Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter
erforderlich sind. §11
Schlußbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der app-veranstaltungstechnik
gmbh und dem Mieter gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche
Sprache ist Verhandlungs- und
Vertragssprache.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Essen
3. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die
Parteien verpflichten sich, ersatzweise
diejenige zulässige Regelung zu
vereinbaren, die dem dokumentierten
Parteiwillen am nächsten kommt. |